Ausstellungsreglement (AR)
- Die Ausstellung wird nach dem AR der SKG durchgeführt. Dieses kann beim Sekretariat der SKG, Postfach 8276, CH-3001 Bern, gegen Einsendung von CHF 4.00 plus Porto in Briefmarken bezogen werden oder vom Internet heruntergeladen werden unter www.hundeweb.org
- CACIB und Res.-CACIB werden nach den Bestimmungen der FCI, CAC und Res.-CAC nach den Vorschriften der SKG vergeben.
- Die ausgestellten Hunde sind bis zu einem Höchstbetrag von CHF 2000.– pro Hund gegen Schädigung durch Feuer oder Explosion versichert. Keine Haftung besteht bei Schäden durch Diebstahl, Entlaufen, Verletzungen oder Tod, usw.
- Der Aussteller haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden.
- Mit der Einsendung des unterzeichneten Meldescheins verpflichtet sich der Aussteller zur Bezahlung des Startgeldes und das Ausstellungsreglement «St.Gallen 2006» zu akzeptieren.
Zurechtmachen von Hunden An den Ausstellungen ist ein über das Bürsten und Kämmen hinausgehendes Zurechtmachen von Hunden unter Verwendung jeglicher Hilfsmittel untersagt. Gleiches gilt für das Halten eines Hundes an einem sogenannten Galgen. Das Wickeln oder Einflechten der Haare ist an der Ausstellung verboten. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird kontrolliert. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen sind die Kontrolleure befugt, die Aussteller darauf aufmerksam zu machen, die bereits erwähnte Manipulation zu unterlassen. Bei Nichtbefolgen können Sie angewiesen werden, die Ausstellung zu verlassen.
Aussteller aus der Schweiz Das Tollwutschutzimpfungs-Obligatorium wurde aufgehoben. Wir empfehlen Ihnen jedoch trotzdem, Ihren Hund gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Parvovirose und Zwinger husten impfen zu lassen.
Aussteller aus dem Ausland Beachten Sie die Einreisebestimmungen in die Schweiz. Das tierärztliche Tollwut-Impfzeugnis ist an der Grenze unbedingt erforderlich. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor Grenzübertritt erfolgt und darf nicht älter als ein Jahr sein.
Kupierte Hunde Gemäss AR Art. 6.14 ist es verboten Hunde auszustellen, die an Ohren und/oder Rute kupiert sind.
Augenuntersuchungen Während der Ausstellung werden vom Fonds zur Bekämpfung vererbter Augenkrankheiten (PBVA) der Veterinär-Chirurgischen Klinik der Universität Zürich prophylaktische Augen untersuchungen durchgeführt.
Am Sonntag können an der Ausstellung gemeldete Hunde und Besucherhunde insbesondere auf PRA, CEA und KATARAKTE untersucht werden lassen (ohne Voranmeldung).
Nicht ausgestellte Hunde Einlass nur mit gültigem Impfausweis.